Allgemeine GeschÀftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr die Nutzung und den Aufenthalt in der TrainingsstĂ€tte der NINNIK GmbH (folgend „NINNIK CrossFit“ genannt) in AltstĂ€tten/SG.

2. Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht ĂŒbertragbar.

2.2 Teilnehmer mĂŒssen volljĂ€hrig sein, NINNIK CrossFit behĂ€lt sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch MinderjĂ€hrigen das Training zu ermöglichen. Bei Abschluss eines solchen Vertrags ist die EinverstĂ€ndniserklĂ€rung der Erziehungsberechtigen beizulegen.

2.3 Die Mitgliedschaft von NINNIK CrossFit sind befristete VertrÀge. Jeder Vertrag wird nach Ende der Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit verlÀngert. Die automatische VerlÀngerung des Vertrages kann 2 Monate vor Vertragsablauf durch das Mitglied gestoppt werden.

3. Allgemein

3.1 Als Mitglied von NINNIK CrossFit erkennst du die ausgehĂ€ndigten Boxregeln durch die Mitgliedschaft ausdrĂŒcklich an. NINNIK CrossFit ist berechtigt, bei einem groben Verstoss gegen die Boxregeln das Mitglied fristlos zu kĂŒndigen.

3.2 Der Vertragspartner oder dessen erziehungsberechtige Person bestÀtigen, dass zurzeit keine gesundheitlichen Probleme vorliegen. Sobald gesundheitliche Probleme eintreten, muss dies dem Coach mitgeteilt werden.

3.3 Den Anweisungen der Coaches ist Folge zu leisten.

3.4 Die Unfallgefahren im Rahmen der beim CrossFit Training benutzten GerĂ€te (bspw. Langhantel und Kettlebell) mĂŒssen bedacht werden. Wir haften nicht fĂŒr GesundheitsschĂ€den, die Mitglieder oder Besucher auf Grund der Teilnahme an den angebotenen Kursen, Open Gym oder wĂ€hrend dem Aufenthalt in der Box erleiden.

3.5 FĂŒr mitgebrachte Kleidung und sonstige GegenstĂ€nde insbesondere WertgegenstĂ€nde und Geld ĂŒbernehmen wir keine Haftung. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt.

3.6 NINNIK CrossFit behĂ€lt sich das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen. Insbesondere fĂŒr kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.

3.7 Die ParkflÀchen von NINNIK CrossFit sind von Mitgliedern und Besuchern einzuhalten.

3.8 Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift sind NINNIK CrossFit unverzĂŒglich mitzuteilen.

4. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

4.1 Nichtbenutzung der NINNIK CrossFit Box oder der Kurse, berechtigt weder zur Reduktion noch zur RĂŒckforderung des Mitgliedsbeitrages.

4.2 Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (z.B. beruflichem Auslandsaufenthalt, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie MilitĂ€r und Zivildienst) kann die Mitgliedschaft fĂŒr die Dauer von mind. 3 Wochen unterbrochen werden (Timestop). Dies ist nur im Zusammenhang mit einer BestĂ€tigung möglich.

5. Fotos/ Videos

5.1 Bei Aufentalt in der Box oder diversen Veranstaltungen ausserhalb, dĂŒrfen Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die auf Social Media (Instagram, Facebook und auf unserer Website) oder in der Box veröffentlicht werden dĂŒrfen.

5.2 Die Mitglieder rĂ€umen NINNIK CrossFit sĂ€mtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, rĂ€umlich und inhaltlich unbeschrĂ€nkt ein. Ist dies nicht erwĂŒnscht, ist das Mitglied verpflichtet, dies dem Coach ausdrĂŒcklich mitzuteilen.

6. Zahlungen

6.1 Der Monatsbeitrag wird zwischen dem 1. und 5. Werktag eines Monats im Voraus vom angegebenen Konto abgebucht. Im Falle einer RĂŒcklastschrift bei der Abbuchung eines von NINNIK CrossFit eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden BankgebĂŒhren zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fĂ€llig und zahlbar. GerĂ€t das Mitglied mit zwei MonatsbeitrĂ€gen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nĂ€chstmöglichen KĂŒndigungstermin, zuzĂŒglich aller angefallenen GebĂŒhren, sofort zur Zahlung fĂ€llig.

6.2 Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt. Die Wiederaufnahme des Trainings ist erst wieder nach Begleichung aller AusstÀnde möglich.

7. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbotes bzw. Auflösung des Vertrages (ohne RĂŒckerstattung) zu Folge haben.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

SĂ€mtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.

});